Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat gestern den berüchtigten Münchner Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betruges zum Nachteil der taz zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
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Das Landgericht Berlin erwirkte indes auf Antrag Gravenreuths eine einstweilige Verfügung gegen die taz. Zugunsten von Gravenreuth wurde ein zu erstattender Betrag von 663,71 Euro festgesetzt, den die taz am 30. Juni 2006 zahlte.
Gleichwohl pfändete Gravenreuth am 13. Juli 2006 die Domain der taz (www.taz.de) und behauptete, auf den Kostenfestsetzungsbeschluss noch keine Zahlung erhalten zu habe.
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