Urteil gegen Abmahnanwalt Gravenreuth Wegen Betrugs hinter Gitter

Das Landgericht Berlin schickt Günter Freiherr von Gravenreuth für vierzehn Monate in Haft. Er wollte sich widerrechtlich am Vermögen der “taz” bereichern, so die Richter. VON MATHIAS BROECKERS
Nachdem der als “Abmahnanwalt” bundesweit berüchtigte Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth 2007 vom Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg wegen Betrugs zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden war – er hatte wahrheitswidrig behauptet, einen von der taz an ihn gezahlte Abmahnungsrechnung und ein zugehöriges Schreiben nicht erhalten zu haben und war daraufhin von taz-Anwalt Jony Eisenberg wegen Betrugs angezeigt worden – fand am Mittwoch die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht in Berlin statt. …

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2 Antworten auf Urteil gegen Abmahnanwalt Gravenreuth Wegen Betrugs hinter Gitter

  1. Ulli sagt:

    Wurde auch Zeit, es macht ja kaum noch Lust eine öffentliche Seite zu präsentieren.

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  2. Ulli sagt:

    Wurde auch Zeit, es macht ja kaum noch Lust eine öffentliche Seite zu präsentieren.

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